* nur für Behörden öffentlichen Einrichtungen und Großbetriebe
Wir verlangen einen Nachweiß in Form eines HRB Auszuges oder Gewerbescheins
bei Behördenbestellungen eine offizielle Bestellung zusätzlich
per Fax oder Mail.
Beachten Sie bitte weiter, dass auch gegenüber Behörden,
Öffentlichen Einrichtungen und Großbetriebe ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten.
Bestellungen per Fax von diesen Organisationen führen wir nur dann aus, wenn aus der Bestellung hervorgeht, dass unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen werden.
Die Zahlungen haben "Rein Netto sofort nach Erhalt der Ware" zu erfolgen